Schulden und Haftung der Ehefrau
Frage zur Scheidung
Mein Partner und ich leben seit Mai 2012 getrennt. Ich lebe mit meiner Tochter aus erster Ehe und unserem gemeinsamen Sohn zusammen. Mein Partner hat aufgrund einer Alkoholsucht mittlerweile keine Arbeit mehr. Nun wartet er auf einen Rehaplatz. Das Arbeitsamt hat ihm mitgeteilt, dass er möglicherweise ein Sperre bekommt, da er die Kündigung selbst verursacht hat. Nun meine Frage, inwieweit muss ich finanziell für meinen Partner mit aufkommen, solange wir nicht geschieden sind. Die Scheidung habe ich bisher noch nicht eingereicht, auch aus Furcht davor, dass er wieder in die Sucht zurück fällt und möglicherweise noch Schlimmeres. Einen Weg zurück in die Ehe gibt es für mich jedoch auch nicht und das weiß er. Ich gehe in Vollzeit arbeiten und verdiene netto ca. 1600 Euro. Hinzu kommt die Halbwaisenrente meiner Tochter, der Unterhaltsvorschuss in Höhe von 130,00 Euro für unseren Sohn und das staatliche Kindergeld, so dass ich insgesamt über ca. 2200 EUR verfüge. Weiterhin würde ich gern wissen, inwieweit ich haftbar sein könnte für meinen getrennten Partner (Bsp. Kreditaufnahme etc.) Vielen Dank für die Beantwortung.
Antwort vom Experten
Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass Sie für Verbindlichkeiten, die Ihre Ehemann allein eingeht (Kredite, Ratenkredite o.Ä.) nicht haften, aich wenn Sie mit ihm verheiratet sind. Zwischen Ehegatten besteht jedoch eine gesetzliche Unterhaltspflicht (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt), wobei ich Ihren Angaben zu Folge davon ausgehe, dass kein Unterhaltsanspruch des Ehemannes besteht, soweit Sie die Kinder nach einer Trennung weiter betreuen.