Auszug aus gemeinsamen Haus nach Trennung
Frage zur Scheidung
Hallo, die Situation meines besten Freundes ist folgende. Er schläft im Wohnzimmer auf der Couch, seine Frau im Schlafzimmer. Sie reden kaum miteinander und haben auch keinen Geschlechtsverkehr. Mein Freund möchte die Scheidung und hat das auch schon mitgeteilt. Es besteht ein Haus das er behalten möchte. Welche Rechte und Pflichten kommen auf ihn zu. 2. Frage: Wenn er inzwischen wo anders wohnt bzw. schläft kann ihm das bei der Scheidung zum Verhängnis werden? lg
Antwort vom Experten
Ihrer Schilderung nach ist bereits von eine Getrenntleben der Eheleute auszugehen, so dass die Scheidung nach Ablauf eines Trennungsjahres erfolgen kann, falls die Ehefrau der Scheidung zustimmt. Was die Regelung bzgl. des Hauses angeht, kommt es darauf an, wer Eigentümer des Grundstückes ist. Wenn der Mann nun aus der ehelichen Wohnung auszieht, manifestiert sich die Trennung noch stärker. Dies führt aber nicht zu Nachteilen oder Problemen im Scheidungsverfahren. Möchte er allerdings das Haus, welches evtl. beiden Eheleuten gehört, später zugewiesen bekommen, könnte ein Auszug nachteilig sein.