Selbstbehalt bei Unterhalt für das Kind
Frage zur Scheidung
Ich bin geschieden. 18jährige Tochter beginnt jetzt Ausbildung als Erzieherin. diese Ausbildung dauert 5 Jahre und setzt 2jahre Vorpraktikum als Kinderpflegering voraus. Berufsziel meiner Tochter ist Heilpädagogin was sie nur nach einer bestandenen erzieherinnern Ausbildung werden kann. meine Exmann sagt jetzt das er arbeitslos ist. bekommt sie dann noch unterhalt und wenn bekommt sie diesen solange bis sie Heilpädagogin abgeschlossen hat?
Antwort vom Experten
Grundsätzlich hat Ihre Tochter Anspruch auf Unterhalt bis zum Abschluss der Berufsausbildung. Da Sie aber bereits volljährig ist, kann sich der Exmann vollumfänglich auf seinen Selbstbehalt von 1.200,- € berufen. Liegt sein Gehalt/Einkommen darunter, besteht keine Unterhaltsverpflichtung.