Unterhalt nach einer Trennung

Frage zur Scheidung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich nach 9Jahren Ehe von meinem Mann getrennt . Meine Frage geht dahin, ob ich als zu 50% berufstätige Krankenschwester im Trennungsjahr ebenfalls Anspruch auf Unterhalt habe und in welcher Höhe. Das gemeinsame Kind ist acht Jahre alt und somit betreuungspflichtig , so daß ich mein Arbeitskontingent nicht aufstocken kann. Mit freundlichen Grüßen

Antwort vom Experten

Sie haben zumindest bis zur rechtskräftigen Scheidung Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Höhe berechnet sich grundlegend aus 3/7 der Differenz beider bereinigten Nettoeinkommen. Eine genaue Unterhaltsberechnung erhalten Sie auch gern unter www.unterhalt-online.biz.

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