Trennung oder Aufhebung

Frage zur Scheidung

Sehr geehrte Damen und Herren Ich lebe seit 6 Jahren in einer eingetragene Lebenspartnerschaft. Diese wurde in Deutschland begründet. Meine Lebenspartnerin hat polnische Staatsangehörigkeit und ich habe deutsche Staatsangehörigkeit. Sie ist nach Polen zurückgegangen, lebt dort und wird nicht mehr zurück nach Deutschland kommen. Sie hat sich hier in Deutschland abgemeldet. Diese Lebenspartnerschaft ist in Polen ungültig und nicht anerkannt. Ist diese Lebenspartnerschaft nach der Trennung in Deutschland in diesem Fall noch gültig ? Muss ich diese in Deutschland aufheben lassen ? Was passiert wenn wir nur getrennt bleiben ? Hat Sie trotzdem Ansprüche auf Unterhalt, falls Sie dort ohne Arbeit bleibt ? Was soll ich oder was muss ich tun ? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe mit Ihrer Antwort. Mit freundlichen Grüßen

Antwort vom Experten

Ich empfehle Ihnen, die Lebenspartnerschaft in Deutschland aufheben zu lassen. Mehr dazu erfahren Sie auch unter www.online-scheidung-lebenspartnerschaft.de. Wenn Sie einfach nur getrennt leben, hat die Lebenspartnerin während der gesamten Zeit der Lebenspartnerschaft Anspruch auf die Hälfte der von Ihnen erworbenen Rentenanwartschaften im Rahmen des sog. Versorgungsausgleiches. Sie bkommen auch die Hälfte der Rentenpunkte der Partnerin aber diese wird in Polen sicherlich wesentlich geringere Anwartschaften erwerben, vermute ich. Außerdem kann eine lange Lebenspartnerschaft auch stärker manifestierte Unterhaltsansprüche hervorrufen.

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