Bigamie ist strafbar
Frage zur Scheidung
Hallo ich brauche euere Hilfe ich bin türkischerBürger der in Deutschland lebt habe eine türkin in der Türkei geheiratet sie ist noch in der Türkei und möchten uns scheiden in Deutschland wurde nichts anerkannt meine Frage wenn ich in Deutschland heiraten sollte können die sehen das ich verheiratet war? Ich bedanke mich im vorraus
Antwort vom Experten
Es kann schon sein. dass die deutschen Behörden nicht sehen, dass Sie in der Türkei verheiratet sind. Allerdings ist es trotzdem eine bestehende Ehe und eine Heirat wäre so nach deutschem Recht verboten, sogar strafbar. Wenn sich also später herausstellen sollte, dass Sie bereits in der Türkei verheiratet waren, könnte eine strafbare Handlung vorliegen (sog. Bigamie).
Geregelt ist dies in § 172 StGB:
"§ 172 Doppelehe
Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."