Trennung - Unterhalt und Zugewinn

Frage zur Scheidung

Mein Mann und ich sind seit 21 Jahren liiert. Vor sieben Jahren habe ich ein Haus gekauft, für das auch nur ich im Grundbuch eingetragen bin. Vor 4 1/2 Jahren haben wir dann geheiratet.Unsere gemeinsamen Kinder sind 18 + fast 4 Jahre alt.Ich verdiene sehr gut (3400 Euro netto). Mein Mann war selbstständig und hat ungeregelte Einkünfte gehabt, so dass ich unser gesamtes Leben finanziert habe. Mein Mann hat das ein oder andere am Haus und im Garten gewerkelt, was ich jedoch grössenteils bezahlt habe. Nun leben wir in Trennung und mein Mann hat finanzielle Schwierigkeiten. Er hat nun zwar einen Job, in dem er ca. 1800 Euro brutto verdient, was ihm jedoch nicht reicht. Er verlangt nun eine Auszahlung bzgl. des Hauses. Steht ihm eine solche zu? Muss er Unterhalt für die Kinder zahlen? Hat er Anspruch auf Unterhalt?

Antwort vom Experten

Ob der Ehemann im Rahmen des Scheidungsverfahren einen Anspruch auf Zugewinnausgleich hat, hängt vom Endvermögen beider Eheleute zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages ab. Es könnte daher schon sein, dass er wegen der Immobilie einen Ausgleichsanspruch hat. Kindesunterhalt muss er in jedem Fall zahlen, wenn die Kinder bei Ihnen verbleiben. Der Ehemann könnte zumindest bis zur Scheidung einen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben. Eine genaue Berechnung erhalten Sie bei Bedarf auch unter www.unterhalt-online.biz.

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