Wohngeld bei Unterhaltsanspruch
Frage zur Scheidung
Meine Frau und ich trennen uns nach 6,5 Jahren Ehe. Wir haben einen 5 jährigen Sohn und ich habe noch eine 8 jährige Tochter mit einer anderen Frau.Hier zahle ich auch monatlich den Unterhalt für meine Tochter. Ist es richtig das ich jetzt auch Unterhalt für meine Frau zahlen muss, obwohl sie schon wieder seit mindestens 3 Jahren mit 25 Wochenstunden arbeitet. Sie behauptet wenn sie es nicht machen würde, stehe ihr nach einem Jahr kein Wohngeld von der Stadt zu. Ist das richtig so?
Antwort vom Experten
Es kann schon sein, dass Ihre Frau einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat. Ihre Ehe war keine Kurzehe, so dass zunächst dem Grunde nach ein Unterhaltsanspruch besteht. Ob dieser auch der Höhe nach besteht, müsste errechnet werden. Dazu können Sie gern unseren Online-Service unter www.unterhalt-online.biz nutzen. Da auch der Unterhalt bei der Berechnung des Wohngeldes ein Rolle spielt, ist es durchaus üblich, dass die Wohngeldstelle den Empfänger auffordert, den eigenen Unterhaltsanspruch durchzusetzen und bei Missachtung mit der Kürzung oder dem Wegfall des Wohngeldes droht.