spanisches Unterhaltsrecht?
Frage zur Scheidung
Ich lebe seit 13 Jahren in Spanien.( Festland). Ich war 14 Jahre mit einem Spanier verheiratet. Mein Exmann lebt schon seit 15 Jahren wieder in Spanien. Unsere scheidung ist im Jahr 2000, nach deutschem Recht vollzogen worden. Unsere Kinder sind beide volljaehrig, und haben hier in Spanien einen Job. Ich hatte vor 3 Jahren eine Arbeitsunfall, de meinen Gesundheistzustand sehr beeintraechtigt.Hier in Spanien hat mich die Berufsgenossenschaft, leider medizinisch nicht versorgt, geschweige entschaedigt. Letzes Jahr im September habe ich in Deutschland eine Berufsunfaehigkeitsrente beantragt, die noch bearbeitet wird. Ich bin nicht arbeitsfaehig. Ich bekomme hier in spanien keine finazielle Unterstuetzung. Habe ich ein Recht auf Unterhalt? Muesste mein Exmann fuer mich Unterhalt bezahlen? Was koennte ich unternehmen? ich bedanke mich im voraus
Antwort vom Experten
Da sich Ihr Lebensmittelpunkt (gewöhnlicher Aufenthalt) in Spanien befindet, gilt spanisches Familienrecht. Sie müssten sich diesbezüglich also an einen in Spanien zugelassenen Rechtsanwalt wenden.