Ausgleich spanischer Rentenanwartschaften

Frage zur Scheidung

Im Juli ist mein Trennungsjahr beendet und ich habe jetzt einen Rentenkontenklärungsantrag in Deutschland gestellt. 16 Jahre habe ich in Spanien gearbeitet und für diese Zeit habe ich auch eine Kontenklärung beantragt welche aber nicht bei einem deutschen Gericht in Betracht gezogen wird. Ich bin bereit in 20 Jahren wenn die Rente fällig wird die Hälfte an meinen Mann zu zahlen. Dieser verlangt jetzt aber von mir einen Versorgungsausgleich in Form einer Abfindung oder Kapitallebensversicherung im Juli.Wenn ich den Versorgungsausgleich nicht leiste möchte er nicht auf ein einvernehmliche Scheidung einwilligen.Hat er das Recht dazu? Mit freundlichem Gruss

Antwort vom Experten

Der Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Eheleute) ist in Deutschland bei Ehe mit einer Dauer von über 3 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Sie können diesen nur im gegenseitigen Einvernehmen, z.B. durch notariellen Vertrag, ausschließen. Wenn der Ehemann hier nicht mitwirkt, ist der Ausgleich durchzuführen, wenn er nicht als unbillig erscheint. Ob dem so ist, kann ich von hieraus leider nicht einschätzen. In den meisten Fällen liegt eine Unbilligkeit aber nicht vor. Was die Zeiten Ihrer Tätigkeit in Spanien betrifft, könnte der Ehemann im Wege des sog. schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an Anrecht darauf haben, dass Sie einen entsprechenden Ausgleich für die nicht von hieraus ducrhführbare Teilung der spanischen Anwartschaften schaffen. Dazu gibts es auch die Möglichkeit der Abfindung oder der "Besparung" einer Lebensversicherung. Ob dies in Ihrem Fall der richtige Weg ist, kann ich von hieraus nicht einschätzen, möglich ist dieser Weg aber durchaus.

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