Scheidung nach spanischem Recht

Frage zur Scheidung

Hallo, meine Frau und ich sind je zur Hälfte Eigentümer eines 2-Familienhauses. In der ersten Wohnung wohnten wir (jetzt nur noch meine Frau und Sohn), in der zweiten Wohnung wohnen meine Schwiegereltern zur Miete. Die Immobilie ist belastet. Ziel soll sein, die Immobilie halten zu können (Grund dafür ist unser gemeinsamer Sohn). Muss ich mich weiterhin an den Finanzierungskoten beteiligen bzw. wird die Immobilie bei der Berechnung der Unterhaltshöhe berücksichtigt?

Antwort vom Experten

Da auch Sie zu 1/2 Eigentümer der Immobilie sind, haben Sie sich auch zu 1/2 an den Finanzierungskosten zu beteiligen. Die Trennung ändert daran nichts. Allerdings hätte Sie gegenüber der Frau einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für Ihren halben Anteil an der von der Frau mit Kind bewohnten Wohnung und Anspruch auf die halben Mieteinnahmen aus der Mietwohnung. Die Nutzungsentschädigung orientiert sich am ortsüblichen Mietzins.Bei der Berechnung der Unterhaltshöhe spielt die Immobilie schon eine Rolle, aber eher zu Ungunsten der Ehefrau, da diese sich einen sog. Wohnwertvorteil als Einkommen anrechnen lassen muss. Ihre Einnahmen aus der Immobilie abzgl. der Finanzierungskosten werden ebenfalls in die Unterhaltsberechnung einfließen.

Expertenrat kostenlos

Wir nutzen Cookies auf unserer Website um diese laufend für Sie zu verbessern. Mehr erfahren