Unterhalt bei Kurzehe unter 3 Jahren
Frage zur Scheidung
Meine Exfrau und ich sind seit 1994 geschieden. Die Ehe dauerte insgesamt nur 1,5 Jahre. Unser Sohn ist inzwischen 18 und geht keiner Schul- oder Berufsausbildung nach . Unterhalt zahlte ich aus diesem Grund auch nur bis er 18 wurde. Meine Exfrau ist Hartz4 Empfängerin, mein Sohn lebt auch nur in den Tag hinein. Nun schrieb mich das Sozialamt an, ich wäre wieder für meine Exfrau, der ich nach unterer Scheidung vor 17 Jahren keinen Unterhalt zahlen brauchte und auch für meinen 18jährigen Sohn unterhaltspflichtig. Stimmt das ?
Antwort vom Experten
Eine Unterhaltspflicht gegenüber dem volljährigen Sohn könnte zumindest anteilig bestehen, soweit dieser noch kein eigenes Einkommen bezieht. Ob er diesen Anspruch wegen seines Lebenswandels evtl. verwirkt hat, kann ich von hieraus leider nicht prüfen. Einen Unterhaltsanspruch der Ehefrau halte ich dagegen für ausgeschlossen. Die Ehe war schlichtweg zu kurz.