Aufenthaltsbestimmungsrecht nach Trennung

Frage zur Scheidung

Darf meine Ehefrau,beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung,die Kinder(1 und 3 Jahre) gegen meinen Willen mitnehmen?Sie will sich trennen.Ich hänge sehr an den Kindern und habe mich im gleichen Maße wie meine Frau um sie gekümmert.Die Kinder hängen auch sehr an mir. Mein Nachteil:Im Gegensatz zu meiner Frau bin Ich beufstätig und nur der Große ist bislang in der Kita,was sich aber kurzfristig ändern ließe.

Antwort vom Experten

Wenn Sie beide das gemeinsame Sorgerecht ausüben und sich über den Aufenthalt der Kinder nicht einigen können, müssten Sie entweder das örtliche Jugendamt einschalte oder bei Eilbedürftigkeit einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungrechtes beim örtlichen Amtsgericht einreichen. Nur so ließe sich verhindern, dass die Ehefrau die Kinder mit sich nimmt. Übrigens ist es bei derartigen Verfahren immer hilfreich, wenn die Kinder noch in der alten Umgebung leben.

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