Haftung für Schulden des anderen Ehegatten

Frage zur Scheidung

Mein Mann ist aus unserer gemeinsamen Wohnung aus gezogen,da wir uns nicht mehr verstanden.Ich beantragte die Scheidung.Jetzt bekomme ich von seiner neuen Wohnung die Gasrechnung mit einer Mahnung.Muss ich jetz für die Rechnung auf kommen.

Antwort vom Experten

Die Gasrechnung für die neue Wohnung des Ehemannes geht Sie nichts an, soweit Sie den Gaslieferungsvertrag nicht mit unterzeichnet haben, wovon ich ausgehe. Sie haften für Verträge des Ehemannes, die dieser alleine eingeht nicht mit nun weil Sie verheiratet sind.

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