Vereinbarung zum Unterhalt

Frage zur Scheidung

Guten Abend Herr Kah, mein Mann und ich befinden uns im Trennungsjahr. Er wäre bereit, mir seit Beginn des Jahres über einen Zeitraum von 5 Jahren Trennungs-bzw. (später) Ehegattenunterhalt in Höhe von 350.- € zu zahlen. (Notarvertrag ist in Arbeit). Da ich allerdings seit 2003 EU-Rentnerin bin und die Rente immer nur befristet gewährt wird, stellt sich mir die Frage, ob ich an dieser Stelle wirklich einen guten "Deal" eingehe oder ob ich mir mit Unterschrift des Notarvertrages selber ein Bein stelle?

Antwort vom Experten

Die Antwort hängt davon ab, wie sich die Einkommenslage beider Eheleute zukünftig entwickelt und das kann niemand genau vorhersagen. Auch hängt die nacheheliche Unterhaltsverpflichtung davon ab, wie lange Sie verheiratet waren und wie sich die ehelichen Lebensverhältnisse gestaltet haben. Ich gehe davon aus, dass Sie in dem Notarvertrag auf Unterhalt nach Ablauf der 5 Jahre verzichten sollen. Eine solche Regelung kann Sie aber über Gebühr benachteiligen, da Sie wegen der EU-Rente und der damit verbundenen Erwerbsunfähighkeit/Erwerbseinschränkung sicher einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hätten. Ich kann Ihnen nach einer ersten Einschätzung daher nicht unbedingt anraten, eine derartige Vereinbarung zu unterzeichnen.

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