Trennung - Umzug - gemeinsames Haus

Frage zur Scheidung

Guten Tag, mein Mann und ich haben ein Haus, welches 1995 fertiggestellt war. Wir stehen beide im Grundbuch und haben beide den Bankkredit unterschrieben. Es gibt keinen Ehevertrag. Weiterhin wohnen in der Souterainwohnung meine Eltern. Sie haben uns damals Geld für den Hausbau gegeben und wohnen dies mit einer monatlich vereinbarten Summe ab. Auch haben beide ein eingetragenes, lebenslanges Wohnrecht. Nun bin ich im letzten Jahr mit meinem jüngsten Kind (12) ausgezogen. Mein ältestes Kind (18) blieb bei meinem Mann im Haus. Ich habe mich allerdings in der neuen Wohnung nicht angemeldet, bzw. bin nicht umgemeldet. Ist das strafbar? Wir haben noch beide die alten Lohnsteuerklassen, also: er: 3 und ich 5. Müssen wir die ändern, obwohl wir die Trennung nicht bei den Ämtern gemeldet haben? Und wenn ich ausgezahlt werden möchte, wann muss mein Mann mich ausbezahlen und wie sieht das mit meinen Eltern aus? Wird ihr Anteil mir zugerechnet, als Tochter? Wert vom Haus: gesamt ca. 120.000 Euro. Kredit: noch ca. 70.000 Euro. Unser Wohnanteil ist/war: 115 qm, meine Eltern: 65 qm. Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.

Antwort vom Experten

Die nicht erfolgte Ummeldung wird gegen das bei Ihnen geltende Meldegesetz verstoßen und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ein Bußgeld kann in einem solchen Fall drohen. Strafbar ist eine verspätete oder unterlassene Ummeldung nicht. Die Lohnsteuerklassen müssten im Folgejahr der Trennung geändert werden. Wann sich ein Ehepaar tatsächlich getrennt hat, ist aber Sache der Eheleute selbst. Die räumliche Trennung reicht dazu nicht unbedingt aus. Insofern treffen Sie und der Ehemann die Entscheidung, ab welchem zeitpunkt die Trennung beginnt. Da Sie beide zu je 1/2 Eigentümer des Hauses sind, können Sie jederzeit verlangen, die Miteigentümergemeinschaft aufzulösen. Einen bestimmten Zeitpunkt gibt es dabei nicht. Das Wohnrecht der Eltern bliebt dabei bestehen und mindert den den Wert des Hauses insgesamt, also für beide Eheleute.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website um diese laufend für Sie zu verbessern. Mehr erfahren