Wiederaufnahme Berechnung Versorgunsgausgleich

Frage zur Scheidung

Bei meiner Scheidung im Juni 2009 wurde die Duchführung des Versorgungsausgleichs bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes im September 2009 ausgesetzt. Dieser ist dann beim Amtsgericht vergessen worden. Da sich nach einem Jahr noch nichts getan hat, habe ich nachgefragt und mußte dann einen neuen Antrag stellen. Das ist jetzt auch schon wieder 1,5 Jahre her. Ich beziehe nur eine kleine Rente und bis zu meinem 60. Lebensjahr 2011 hatte mein Exmann etwas Unterhalt gezahlt.
Bekomme ich den Versorgungsausgleich, den ja das Amtsgericht verschlamt hat, nachgezahlt?

Antwort vom Experten

Im Versorgungsausgleichsgesetz ist zunächst folgendes geregelt:

"§ 50 Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz

(1) Ein nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetzes ausgesetzter Versorgungsausgleich

1. ist auf Antrag eines Ehegatten oder eines Versorgungsträgers wieder aufzunehmen, wenn aus einem im Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Anrecht Leistungen zu erbringen oder zu kürzen wären;

2. soll von Amts wegen spätestens bis zum 1. September 2014 wieder aufgenommen werden.

(2) Der Antrag nach Absatz 1 Nr. 1 ist frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt zulässig, ab dem auf Grund des Versorgungsausgleichs voraussichtlich Leistungen zu erbringen oder zu kürzen wären."

Den Antrag auf Wiederaufnahme hätten Sie daher rechtszeitig vor Ihrem Rentenbezug einreichen müssen.
Das Amtsgericht ist dazu erst ab 01.09.2014 von Amts wegen verpflichtet.
Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochen Nachzahlung ist die Rentenversicherung nur verpflichtet nach der gerichtlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich die Renten entsprechend anzupassen.

Bis dahin erfolgt seitens der Rentenversicherung keine Nachberechnung.

Sie könnten aber einen bereicherungsrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen den Ex-Ehemann haben, denn er hat letztlich zuviel Rente erhalten.

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