Französichen oder deutschen Rechtsanwalt ?

Frage zur Scheidung

Hallo, wir wohnen z.Z. noch in Frankreich, bauen ein Haus in Deutschland,für diesen Baukredit, das Grundstück gehört meinem Sohn, haben wir eine Bürgschaft unterschrieben.Wir selbst haben, jeweils in 2.Ehe verheiratet, einen Ehevertrag, alles-jetziges Haus in F. ,Autos, etc wurden auf meinen Namen gekauft.Mein Mann will die Trennung,keine Scheidung, wg. der Steuer in F. Hat für mich diese Woche seine Konten sprerren lassen. Will aber auch "mein Haus" nicht verlassen. Teilen will er nicht mehr, er will alles ,vorallem nichts bezahlen. Meine Rente, wir sind beide verrentet, reicht nicht für mich zum Leben und zum Tilgen des Baukredites aus. Muss er mir etwas zahlen. Wäre das der Versorgungsausgleich? Ich muss ja auch etwas essen. Wir haben in D geheiratet er ist F.,ich D. Franz. Recht ist glaube ich für mich günstiger,er verschwindet mal ein paar Tage. Auch im Ehevertrag gibt es einen Satz, den auch mein Mann angeblich nicht kennt. Vermutlich nicht ganz einfach was ich da wissen will, brauche ich einen RA der in F. und D. zugelassen ist uund auch jeweils dort praktiziert? Danke.

Antwort vom Experten

In Ihrem Fall wäre ein Rechtsanwalt in Frankreich zur Beratung und Vertretung geeignet, da französisches Scheidungsrecht bzw. Familienrecht zur Anwendung kommt. Ihr Ehemann ist Franzose und Sie leben die Ehe zumindest bis dato in Frankreich. Daraus resultiert die Anwendung französischen Scheidungsrechtes. Das französische Scheidungsrecht kennt den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) allerdings nicht, wohl aber den Trennungsunterhalt. Diesen müssten Sie gegenüber dem Ehemann nun geltend machen, da Sie angeben, dass eine Bedürftigkeit besteht.

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