Versorgungsausgleich bis Scheidung

Frage zur Scheidung

Wer leben seit 1 Jahr getrennt,haben nun beim Notar Gütertrennung beantragt und unsere Trennung schriftlich niedergelegt. Läuft mein Rentenanspruch bis zur Scheidung weiter? Oder endet er mit der offiziellen Trennung beim Notar? Mein Mann will sich trotz seinem zusammenleben mit einer neuen Partnerin nicht scheiden lassen. Muss ich es schriftlich festhalten lassen ,dass ich nicht auf meinen Rentenanspruch verzichte ,nach 28Jahren Ehe?

Antwort vom Experten

Soweit Sie mit Rentenanspruch den Versorgungsausgleich meinen, berechnet sich dieser von Tag der Heirat bis zum Tag der Einreichung des Scheidungsantrages. Der Trennungszeitpunkt ist hier nicht von Bedeutung.

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