einstweilige Anordnung zur Wohnungszuweisung

Frage zur Scheidung

Hallo, ich lebe mit meinen Kindern getrennt vom Noch-Ehemann. Ihm wurde nach meinem unfreiwilligen Auszug, das im Miteigentum stehende Familienhaus per einstweilige Anordnung zugesprochen. Somit konnte ich mit meinen beiden Kindern nicht mehr zurück. Für die Dauer des Getrenntlebens wurde mir verboten, Haus und Grundstück zu betreten. Im März ist die Scheidung. Da dann die einstweilige Anordnung nicht mehr gilt, darf ich dann automatisch, bis zum Verkauf wieder das Haus betreten, oder was gibt es diesbezülich noch zu beachten?

Antwort vom Experten

Rein theoretisch könnten Sie das Haus dann wieder betreten aber die Sachlage, wegen welcher Ihrem Ehemann die eheliche Wohnung damals zugesprochen wurde müsste sich auch derart geändert haben, als dass ein neuerlicher Zuweisungsantrag des Ehemannes keinen Erfolg mehr hätte. Ansonsten könnte er erneut eine solchen Antrag einreichen, der die Zeit nach der Ehescheidung betrifft.

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