Muss man über das Vermögen Auskunft geben?

Frage zur Scheidung

Ich lebe in Trennung, mein Mann hat mich über seinen Anwalt zur Vermögensauskunft aufgefordert. Ich soll Vermögensauskünte zum Tag der Eheschließung, zum Tag der Trennung und zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrages erteilen. Meine Frage in dem Zusammenhang. Bin ich dazu verplichtet? Hatte negatives Anfangsvermögen, am Tag der Scheidungszustellung positives Vermögen. Muß ich meinem Mann Ausgleich zahlen? Falls ich eine Zahlung leisten muß, wie setzt er seinen Anspruch durch? Mit einem Titel bei Gericht?

Antwort vom Experten

Im Rahmen des sog. Zugewinnausgleiches im Scheidungsverfahren sind Sie verpflichtet Ihrem Ehemann Auskunft über das Vermögen zu den 3 Stichtagen zu erteilen. Sie haben übrigens das gleiche Auskunftsrecht gegenüber dem Ehemann. Wenn der Zugewinnausgleichsanspruch berechnet ist, wird dieser auf Antrag vom Gericht tituliert. Dieser Titel (Beschluss) wäre dann vollstreckbar.

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