teilweiser Verzicht auf den Versorgungsausgleich
Frage zur Scheidung
Kann man während der Ehe vertraglich regeln, dass im Scheidungsfall beim Versorgungsausgleich nur ein bestimmter Zeitraum berücksichtigt werden soll, z.B. die Zeit zwischen Eheschließung bis zu einem bestimmten Tag X ?
Antwort vom Experten
Sie können eine derartige Regelung treffen. Der Vertrag muss aber notariell errichtet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.