teilweiser Verzicht auf den Versorgungsausgleich

Frage zur Scheidung

Kann man während der Ehe vertraglich regeln, dass im Scheidungsfall beim Versorgungsausgleich nur ein bestimmter Zeitraum berücksichtigt werden soll, z.B. die Zeit zwischen Eheschließung bis zu einem bestimmten Tag X ?

Antwort vom Experten

Sie können eine derartige Regelung treffen. Der Vertrag muss aber notariell errichtet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website um diese laufend für Sie zu verbessern. Mehr erfahren