Scheidung nach italienischem Recht in Deutschland

Frage zur Scheidung

Wir sind beide italienische Staatsbürger, haben unseren Wohnsitz in Deutschland und leben seit 4 Jahren getrennt. Muss ich mich für das vom italienischen Recht vorgesehene gerichtliche Trennungsverfahren an einen Anwalt wenden oder kann ich dies selbst direkt beim Familiengericht beantragen?

Antwort vom Experten

Eine Scheidung ist in Ihrem Fall auch vor einem deutschem Gericht möglich. Wegen der Anwendung italienischen Familienrechts beträgt die Trennungszeit 3 Jahre statt 1 Jahr nach deutschem Recht, wobei der Beginn der Trennungszeit auch noch in einem besonderen Verfahren gerichtlich festgestellt werden muss. Sie müssen sich daher über einen Anwalt an das betreffende Familiengericht wenden, um die Trennungsphase einzuleiten.

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