Reicht ein Rechtsanwalt bei der Ehescheidung?

Werden zur Scheidung immer 2 Anwälte benötigt?

Grundsätzlich gilt bei einer Scheidung der sogenannte Anwaltszwang.
Die Eheleute können bei der Ehescheidung selbst also keinen eigenen Scheidungsantrag ohne Rechtsanwalt einreichen.

Eine Scheidung ohne Anwalt ist daher nicht möglich.

Es reicht aber aus, wenn ein Ehepartner den Scheidungsantrag über einen Rechtsanwalt einreicht.
Der andere Ehegatte muss sich dem Scheidungsantrag dann nur anschließen.

Dazu wird kein eigener Rechtsanwalt benötigt.

Insofern reicht ein Rechtsanwalt für die Scheidung beim Amtsgericht aus.
Die Kosten der Ehescheidung können so bereits erheblich reduziert werden.

Es ist aber nicht so, dass beide Eheleute einen Rechtsanwalt gemeinsam beauftragen.
Jeder Rechtsanwalt darf im Scheidungsverfahren nur eine Partei anwaltlich vertreten.
Daraus ergibt sich bei einer Online-Scheidung, dass ein Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragt und der andere Ehegatte ohne Rechtsanwalt agiert.

Wenn die Scheidung einvenehmlich erfolgt, ist es folglich kein Problem nur einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Video zum Thema:

Im nachfolgenden Video erklärt Kanzleigründer und Rechtsassessor Christian Kah die Problematik persönlich.

Video zum Thema Anwaltszwang

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