Versorgungsausgleich Verzicht

Ihre Frage zum Versorgungsausgleich:

Wie kann man bei einer Online-Scheidung auf den Versorgungsausgleich verzichten?

Unsere Antwort zum Verzicht:

Am besten wäre es, wenn Sie im Vorfeld der Scheidung durch notariellen Vertrag aus den Versorgungsausgleich verzichten. Dann würde es auch im Scheidungstermin ausreichen, wenn nur ein Rechtsanwalt anwesend ist. Sollte der Verzicht im Scheidungstermin, also ohne vorherigen Notarvertrag, erfolgen, müssten beide Ehepartner im Gerichtstermin anwaltlich vertreten sein (Anwaltszwang).

Man sollte vor einem Verzicht immer gut und gründlich prüfen, welche Rentenanwartschaften zur Debatte stehen und keinesfalls leichtfertig handeln.
Die eigene Altersvorsorge ist wichtig und sollte nicht durch übereiltes Handeln gefährdet werden.
Auch hier sind wir Ihnen gern behilflich.

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