Sorgerecht und Scheidung

Ihre Frage zur Scheidung:

Wird bei einer Online-Scheidung das Sorgerrecht bei gemeinsamen Kindern gleich mit geregelt?
Muss man einen besonderen Antrag stellen?

Unsere Antwort zum Sorgerecht:

Auch bei einer Online-Scheidung wird die Folgesache Sorgerecht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag, mitverhandelt.
Wird kein Sorgerechtsantrag gestellt, verbleibt es bei der bisherigen elterlichen Sorge.
Normalerweise besteht bei während der Ehe geborenen Kindern ja die gemeinsame elterliche Sorgeberechtigung.
Bei dieser bleibt es dann auch nach der Scheidung.

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